Vor kurzem wurde eine Internetuserin verurteilt, die Mails mit einem größeren Verteiler (Werbemails ect) per An oder CC verteilt hat. Problem ist, dass alle Empfänger die Mailadressen der anderen Mailempfänger sehen können. Dies ist nur zulässig, wenn die anderen Empfänger damit einverstanden sind.
In diesem Fall hat ein Empfänger geklagt und vor Gericht gewonnen. Die Mailversenderin wurde verurteilt.
Bei solchen Mails an eine größere Gruppe ist daher im Zweifel ein BCC zu verwenden.
Wie hier in diesem Fall, nehme ich „An) meine eigene Adresse und alle anderen Empfänger in BCC.
Bis Dahin gefahrlose Internetnutzung ohne Stolpersteine.
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