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Zelten
11 Jahre 3 Tage her #5263
von Peter61
Angeln - die coolste Sache der Welt
Wird Zeit auch mal andere Themen zum Wohle anderer oder zur Aufklärung an zu packen.
Immer wieder im Sommer, gerade bei Nachtansitzen, schlechten Wetter oder von Gästen in der Diskussion.
Zelten am Gewässer.
Es soll eine Definition geben, wann es Zelten ist und wann Biwakieren.
Hat jemand genauere Informationen und ggf einen Gesetzestext, den man verwenden kann?
Wann was erlaubt oder verboten ist?
Immer wieder im Sommer, gerade bei Nachtansitzen, schlechten Wetter oder von Gästen in der Diskussion.
Zelten am Gewässer.
Es soll eine Definition geben, wann es Zelten ist und wann Biwakieren.
Hat jemand genauere Informationen und ggf einen Gesetzestext, den man verwenden kann?
Wann was erlaubt oder verboten ist?
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11 Jahre 3 Tage her #5266
von Weiser Elefant
Weiser Elefant antwortete auf Zelten
Peter
hat auf der Versammlung nicht einer erzählt eine Nacht wäre erlaubt ?
hat auf der Versammlung nicht einer erzählt eine Nacht wäre erlaubt ?
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11 Jahre 3 Tage her #5271
von pfitzer
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
Biwakieren oder Lagern ist, wenn man für eine Nacht ausserhalb von Campingplätzen sein Lager aufschlägt. Ob jetzt mit oder ohne Zelt ist dabei egal. Rechtlich gesehen ist das eigentlich immernoch wildes campen, wird aber in den meisten Fällen nicht als solches gesehen und geduldet. Geregelt ist das Ganze im Landeswaldgesetz und wenn da nichts drüber drin steht, im Bundeswaldgesetz.
Fakt ist jedenfalls, daß das nicht in den Befugnissbereich eines Fischereiaufsehers fällt, auch wenn der Biwakierende im Besitz eines Angelscheins ist. Da müsste dann schon die Polizei anrücken und eine Entscheidung fällen, auch wenn mancher Aufseher sich mehr oder weinger als Wachtmeister vor dem Herrn sieht und auf Grund dieser Ordnungswiedrigkeit am liebsten gleich die Angelkarte einziehen möchte.
Rechtlich gesehen ist das also eine Grauzone, ich bin mir aber sicher das die meisten Polizisten das ähnlich sehen, sofern keine Feuerstelle etc. angelegt wurde, der Platz sauber ist und man versichert das man nur eine Nacht hier verbringt. Es kommt halt immer drauf an wen man erwischt und wie gut man argumentieren kann. Das Ganze hab ich übrigens in einem ähnlichem Thread schonmal erleutert
Fakt ist jedenfalls, daß das nicht in den Befugnissbereich eines Fischereiaufsehers fällt, auch wenn der Biwakierende im Besitz eines Angelscheins ist. Da müsste dann schon die Polizei anrücken und eine Entscheidung fällen, auch wenn mancher Aufseher sich mehr oder weinger als Wachtmeister vor dem Herrn sieht und auf Grund dieser Ordnungswiedrigkeit am liebsten gleich die Angelkarte einziehen möchte.
Rechtlich gesehen ist das also eine Grauzone, ich bin mir aber sicher das die meisten Polizisten das ähnlich sehen, sofern keine Feuerstelle etc. angelegt wurde, der Platz sauber ist und man versichert das man nur eine Nacht hier verbringt. Es kommt halt immer drauf an wen man erwischt und wie gut man argumentieren kann. Das Ganze hab ich übrigens in einem ähnlichem Thread schonmal erleutert
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
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11 Jahre 3 Tage her #5274
von Peter61
Angeln - die coolste Sache der Welt
Etwas Aufschluss oder weitere Verwirrung dürfte das pdf vom Alpenverein geben. Seite 5 und 6
www.alpenverein-bw.de/downloads/DAV_Plan...lanung+Allgemein.pdf
Bitte beachten Grundstücksrecht. Die RMG oder Wasser und Schiffahrt hat den Bereich von etwa 5 Meter des Ufers. Dort ist generell Zelten und Lagerfeuer verboten. Dahinter kommt der Grundstückseigentümer. Das kann Landkreis, Gemeinde oder Privat sein.
Oder hier
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Ratgeber Zelten mit allen Links zu Rechtsgrundlagen, Daten und Fakten
www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/zelten.htm
www.alpenverein-bw.de/downloads/DAV_Plan...lanung+Allgemein.pdf
Bitte beachten Grundstücksrecht. Die RMG oder Wasser und Schiffahrt hat den Bereich von etwa 5 Meter des Ufers. Dort ist generell Zelten und Lagerfeuer verboten. Dahinter kommt der Grundstückseigentümer. Das kann Landkreis, Gemeinde oder Privat sein.
Oder hier
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Ratgeber Zelten mit allen Links zu Rechtsgrundlagen, Daten und Fakten
www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/zelten.htm
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11 Jahre 3 Tage her #5275
von Peter61
Angeln - die coolste Sache der Welt
In Deutschland ist fast alles verboten.
Vielleicht wird noch geregelt, wie viel Metan man mit einem Pfurz frei setzen darf (Mal übertrieben) :sick:
Egal.
Anbei die Betriebsanlagenverordnung der Bundeswasserstraßen (BAVO) siehe §2 Abs. 1 Nr.2
www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/doc/bavo.pdf
Vielleicht wird noch geregelt, wie viel Metan man mit einem Pfurz frei setzen darf (Mal übertrieben) :sick:
Egal.
Anbei die Betriebsanlagenverordnung der Bundeswasserstraßen (BAVO) siehe §2 Abs. 1 Nr.2
www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/doc/bavo.pdf
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