Jürgen schrieb: Also an der Koppelstrecke 5 (Veitshöchheim-Harrbach) hat man da entsprechend der aktuellen Erlaubniskarte eine ganz einfache Lösung ausgedacht.
Für die Zeit vom 1.2. bis 31.7. sind dort alle "Köder, die zum Fang von Raubfischen ... genutzt werden" verboten.
Die Grundel gehört zu den Barschartigen und ist eindeutig Raubfisch, also sind da alle Köder, die zum Fang von Grundeln dienen verboten.
Hammer! Für diesen Streckenabschnitt würde ich keinen Erlaubnisschein kaufen und die Kollegen ermutigen das Gleiche zu tun. Denen steigt wohl der Frankenwein zu Kopf *tsts