Es herrscht ja nun schon seit längerem etwas Unmut über die Bestimmungen am Main. Besonders auf der Koppelstrecke V ist man über die stark von der Bayerischen Fischereiordnung abweichenden Raubfischschonzeiten erzürnt. Hier gilt nämlich der 01.09 als Stichtag an dem die Raubfische freigegeben sind, wohingegen man anderswo schon ab dem 01.05 den Raubfischen nachstellen kann. Daraufhin hat sich Anfang des Jahres, initiiert durch Peter Pfaff, wiederstand im Lager der Angler breit gemacht. Jetzt haben sich am 31.10.2012 Vertreter der Angelfischer, die Vorstände der Koppelfischer und Vertreter des Ufr. Fischereiverbandes zu zusammengesetzt um darüber zu diskutieren.

 

Es muss erwähnt werden, daß sich Edie Michel, Obmann der Angelfischer der Fischereiverbandes Unterfranken, besonders für die Interessen der Angler stark gemacht hat.
Die Karten für 2013 sind zwar schon gedruckt, es kann aber damit gerechnet werden, daß sich das eine oder andere noch ändern wird und als Aufdruck oder Beiblatt zur Karte veröffentlicht wird. Dazu muss aber noch eine Versammlung der Koppelfischer einberufen werden, da der Vorstand das nicht alleine entscheiden darf.

zu den einzelnen Punkten:

  • Raubfischschonzeit
    Der Waller wird bezüglich der REgelung Raubfisch freigegeben. Auf der mit Gemünden überschneidenden Strecke ab Schleuße Harbach ist, analog zur Gemündener Strecke, der Raubfisch ab 01.05. inkl. angeln mit Kunstköder offen. Die Raubfischschonzeit soll am Main einheitlich gestaltet werden. Hier soll der Präsident der Verbandes eine entsprechende Empfehlung an die einzelen Fischrechtler aussprechen.
  • Nachtangeln
    Hier gingen die Meinungen stark auseinander. Jedoch könnte mit dem Einsatz von 5 Fischereiaufsehern auf der Koppelstreck V über Lockerungen nachgedacht werden.
  • Angeln nur vom Ufer aus
    Der Zusatz bezgl. Fliegenfischen im Wasser watend bei Himmelstadt kommt wieder mit auf die Karte. Dies wurde zwar schon immer geduldet, wird nun aber wieder amtlich.
  • Anfütterverbot
    Es machte ja das Gerücht die Runde, daß anfüttern ab 2013 verboten wird. Dieses Thema ist vom Tisch und es darf auch weiterhin in moderaten Mengen angefüttert und der Futterplatz auch mit Hilfe eines Bootes angelegt werden. Dazu zählt auch das Ausbringen von Montagen mit dem Boot.

Alles in allem darf man wohl von einem kleinen Teilerfolg für die Angelfischer sprechen, auch wenn noch nicht wirklich viel erreicht worden ist. Aber alleine die Tatsache, daß man sich mal an einem runden Tisch zusammen gesetzt hat ist ein riesen Fortschritt. Dadurch besteht zumindest die Chance, daß in Zukunft nicht willkürlich über die Köpfe der Angler hinweg teilweise Abstruse Entscheidungen über das angeln am Main getroffen werden.
Besonderer Dank gilt hier natürlich Peter Pfaff, der den Stein ins Rollen gebracht hat, Danke Peter.

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