Dieses Fazit zogen Angelfischer und Umweltverbände, denen wir an dieser Stelle für ihre klare Position danken möchten, nach einer Konferenz bei der EU-Kommission am 8. Juli 2015 in Brüssel. Wie bereits berichtet, arbeitet deren Generaldirektion Umwelt derzeit an einem Leitfaden mit dem Titel „Wasserkraftentwicklung und Natura 2000“. Nachdem der DAFV und die EAA (European Anglers Alliance) bereits Ende März eine schriftliche Stellungnahme zu einem vorgelegten Entwurf abgegeben hatten, bestand nun Diskussionsbedarf, um weitere Fragen zu klären.

Bereits bei der schriftlichen Stellungnahme und der Vorbereitung dieser Konferenz bestand eine enge Kooperation zwischen dem Europäischen Umweltbüro (EEB), dem BUND, der Grünen Liga und der Arbeitsgruppe Wasserrahmenrichtlinie des DAFV. Seitens der Angler- und Umweltverbände wurde massive Kritik an der Konzeption des Leitfadens laut. So äußerten deren Vertreter große Bedenken, dass dieser als eine Anleitung verstanden werden könnte, um neue Wasserkraftwerke in Natura 2000 Gebieten zu errichten. Einhellig war man der Meinung, dass der Leitfaden nicht mit den Zielen von Wasserrahmen- und FFH-Richtlinie in Einklang zu bringen ist und die Kommission einen weiteren Rahmen schaffen will, um die besagten Richtlinien auszuhebeln.   

Da naturnahe Fließgewässer heutzutage sehr selten geworden sind, gilt es insbesondere in Schutzzonen, welche Natura 2000 Gebiete ja zweifelsohne verkörpern, den ökologischen Zustand  zu erhalten oder zu verbessern. Nach unserem Verständnis scheiden sie daher als Standorte zur Errichtung von Wasserkraftanlagen generell aus. Grundsätzlich stellt sich natürlich auch die Frage, warum Schutzgebiete in teuren und aufwendigen Verfahren zuerst ausgewiesen werden, um sie dann durch den Bau von Wasserkraftanlagen ohne oder mit nur geringem ökologischen Nutzen wieder abzuwerten? Folglich sollte es vorrangig angestrebt werden, im Rahmen der Renaturierung von Fließgewässern, insbesondere in ausgewiesenen Schutzgebieten, den Rückbau schädlicher und ineffizienter Anlagen zu fördern. Teilweise wurden diese Forderungen auch vom Deutschen Bundesamt für Naturschutz unterstützt, welches ebenfalls einen Repräsentanten nach Brüssel entsandt hatte. 

Die EU-Kommission hat angekündigt, die Einwände und Entgegnungen zu berücksichtigen und Ende September einen neuen Entwurf vorzulegen. Ebenso könnte laut Kommission eine weitere Konferenz in Brüssel notwendig werden, um zu einem annehmbaren Resultat zu kommen. Der DAFV und die EAA werden den fortdauernden Konsultationsprozess weiter kritisch begleiten. 

Dr. Stefan Spahn

Quelle Pressemeldung DAFV

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