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Die Fischerzunft Lohr gehört zu den ältesten Vereinigungen der Stadt mit eigentumsgleichen, koppelfischereifreien, im Grundbuch eingetragenen selbständigen Fischereirechten, mit den in den Ur-Katastern vermerkten Erwebstiteln: “verliehen erhalten”,”freieigen”,”unfürdenklicher Besitz”. Ihre Überlieferungen lassen sich fast lückenlos bis 1635 verfolgen (Zunftbücher), ihre Ursprünge reichen bis in das frühe XIV. Jahrhundert zurück.