Main bei Gemünden, Blick in die Mainkarte

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11 Jahre 9 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #1512 von Jürgen
Main bei Gemünden, Blick in die Mainkarte wurde erstellt von Jürgen
Main bei Gemünden 2013

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit- ersetzt kein eigener genauer Blick in die Karte!!
Auch keine Gewähr für Richtigkeit, Änderungen jederzeit möglich.

Strecke
  • (Mainkilometer) : KM 206,0 bis KM 219,5
Aussteller
  • Fischerzunft Gemünden A. Main e.V.
Beglaubiger/Siegel Landratsamt Main-Spessart
Angeln
  • 2 Handangeln vom Ufer aus
Verbote Laut nicht beglaubigtem Anhang:
generell
  • Angeln mit lebendem Köderfisch
  • Fischen mit "Reißangel"
  • Jede andere Art der Fischereiausübung (Hebegarn/Köderfischsenke)
  • Fang von Fischen in der Schonzeit
  • Fang von Fischen über den Bedarf des Haushalts
  • Verkaufen und Verschenken gefangener Fische
  • Heranfahren an Flußufer oder Nähe mit KFZ aller Art
zeitlich
  • während "Raubfischschonzeit" : Fischen mit Kunstködern, die zum Fang von Raubfischen verwendet werden können (Blinker,Spinner,Wobbler,Twister etc.) Fetzenköder und toten Köderfischen
örtlich
  • Im Buhnenfeldzwischen 213,8 und 214,4rechtsmäinisch
  • Innebereich Gemündener Schutzhafen
Gebote Laut nicht beglaubigtem Anhang:
  • Untermassige Fische schonend sofort zurücksetzen
  • Gefangene massige sofort in Fangstatistik eintragen
  • Fang von Friedfischen nur mit einem Einfachhaken
  • Hinweistafeln, Betretungsgebote, Laichschonstätten sind zu beachten.
  • anliegende "private und landwirtschaftliche Flächen" sind mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln
  • Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, isb. Mindestmaße und Schonzeiten
  • KFZ sind an vorgeschriebenen Park-, Camping- und sonstigen Plätzen abzustellen
Sanktionsandrohung
  • Das Spinnen mit Reißer bewirkt sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines
  • Strafanzeige der Grundstücksbesitzer bei unberechtigtem Parken
Nachtangeln
  • Per Stempel aufgedruckt: "Nachtangelverbot von 24.00 Uhr - 05.00 Uhr"
Besonderheiten
  • Zunftmitglieder sind berechtigt, jeden Sportfischer zu kontrollieren (*) :!:
  • Nicht beglaubigter Anhang mit Bestimmungen wird beigefügt
  • Anhang vermerkt eine Pfandrückerstattung. Wofür, bleibt unklar.
ACHTUNG!
  • (*) Vorschrift entspricht nicht dem Fischereigesetz, Kontrollberechtigt sind neben Polizeibeamten und staatl. best. Fischereiaufsehern nur Fischereiberechtigte, die ein dingliches Fischereirecht haben oder Pächter innerhalb ihres Pachtrechtes, s. Braun/Keiz Fischereirecht in Bayern, Kommentar zum Fischereigesetz Art. 29 S.16
  • Im Gegensatz zu einem Vereinsausweis wäre z.B. eine beglaubigte Kopie eines Grundbuchauszuges ein geeigneter Nachweis für das Vorhandensein eines indiv. dingliches Fischereirecht des Kontrolleurs am jeweiligen Gewässerabschnitt!
  • Rutte: Falsches Schonmaß!! (richtig 30cm statt 20 cm)
  • Nerfling/Aland: Schonzeit, aber nicht Schonmaß aufgeführt!!!
Bemerkungen
  • Auf Einhaltung von gesetzl. Schonbest. wird hingewiesen
  • Nicht alle Mainfische sind aufgelistet, laut eigener Presseveröffentlichung des Kartenausstellers gibt es 20 Fischarten, das Zusatzblatt zur Karte weist aber nur 11 davon aus
  • Friedfischschonzeiten gem. Bezirksverordnung fehlen ganz
  • Von den relativ neuen unterfränkischen Friedfischschonzeiten, wissen dort sicher nur wenige Angler, Touristen gar nicht.
  • Auf Schonbezirke wird zwar hingewiesen, sie werden aber nicht örtlich ausgewiesen
  • Das aufgestempelte Nachtangelverbot deutet an, dass es auch Karten ohne diesen Aufdruck gibt.

Positives
  • Schonzeit für Hecht, Zander gem. gesetzlichen Bestimmungen
Fazit
  • Die Gemündener Karte selbst ist zwar knapp, das Anlageblatt ist allerdings textlich umfangreich.
  • Formalrechtlich fragwürdig ist, dass die Anlage Bestimmungen erhält, aber selbst nicht behördlich beglaubigt ist. Auch ein Querverweis der Hauptkarte auf weitere Bestimmungen/Anlage fehlt.
  • Wie üblich viel Redundanz und Überflüssiges (z.B. Zurücksetzen untermassiger Fische)
  • Warum nur untermassige und nicht auch sonst geschützte Fische besonders hervorgehoben als sofort zurückzusetzen sind, bleibt indes Geheimnis des Kartenausstellers
  • Der fürsorgliche Hinweis, dass die Gemündener Angler die Ufergrundstücke mit "entsprechender Sorgfalt" zu behandeln haben, bekommt seinen besonderen sprachlichen Reiz, indem die "entsprechende Sorgfalt"nur auf "private und landwirtschaftliche Flächen" abverlangt wird. Der Gemündener Angler darf also nach Ansicht der Fischerzunft bei nicht landwirtschaftlichen oder öffentlichen Flächen ruhig „die Sau rauslassen“, könnte man daraus schließen.
  • Auch wäre wohl eine sorgfältig durchdachte Müllablagerung auch an den explizit genannten Flächen erlaubt?
Urteil
  • Ein bisschen mehr Aufmerksamkeit auf das Fischereigesetz und die Karte könnte als "befriedigend" durchgehen.

Petri Heil bei Gemünden. :)
Letzte Änderung: 11 Jahre 8 Monate her von Jürgen.

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  • Jürgen
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11 Jahre 8 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #1911 von Jürgen
Redaktioneller Hinweis:

Unter "Bemerkungen" habe ich ergänzt, dass die Fischerzunft Gemünden selbst laut Mainpost-Veröffentlichung von 20 Fischarten im Main weiß, darunter auch weitere geschützte Arten, wie Stör, aber nur 11 Arten in der Karte ausweist.

Quelle:

"Die Fangbücher weisen Main und Saale nach wie vor als attraktive Fischwasser aus, sagte Hartmann und nannte einige Beispiele. 2012 wurden 20 Fischarten gefangen, darunter vor einigen Wochen sensationell sogar ein Stör, der vermutlich über eine Zuchtanlage in den Main geraten war. Er habe den 60 Zentimeter langen Fisch selbst begutachtet und ihn wieder zurückgesetzt.".
Mainpost, 22.Januar 2013

OT-Anmerkung zum Aussetzen eines Störs in heimische Gewässer:
Vom Stör, Acipenser-Arten, gibt es in Zuchtanlagen laut offizieller Verkausfinserate viele verschiedene Arten: A. gueldenstaedti, A. baerii, A. waxdicki, A. beluga, A. hausen albino, ... etc.
Im Main ist jedoch nur eine einzige Art als "heimisch" zu betrachten und zwar der Acipenser sturio. :!:

Da nach bayerischen Fischereirecht das Rücksetzen eines Störs, der nicht der Art A. sturio (oder dem in der Donau heimischen Acipenser ruthenus) entspricht, verboten ist, macht man sich beim Rücksetzen in den Main oder Saale gem §32 AVBayFIG (als biologischer Frevel da ein Aussetzen eines Neozoons bekanntlich verheerende irreversible ökologische Schäden verursachen kann, zu Recht) strafbar :!:

Obwohl es sehr ungewöhnlich ist, dass gerade ein A. sturio aus einer Zucht stammen sollte, denn solche werden nicht angeboten, und es sind meist sibirsiche Störe (A. baerii) vorzufinden (s. auch Link unten) gehen wir nach dem Pressebericht davon aus, dass die Artbestimmung des aus der Zuchtanlage stammenden Fisches in Verantwortung des Vorsitzenden der Fischerzunft Gemünden Herrn Hartmann erfolgte.
Er outet sich hiermit als profunder Fischartenkenner und wir zollen ihm für das Bestimmen eines eigentlich aus Zuchtanlagen kommenden und daher eher wohl nicht vorhandenen Fisches der Art A. sturio großen Respekt! :!:

Herr Thomas Hartmann wird, als Vizepräsident des unterfränkischen Fischerei-Verbandes, ja allen Fischern verpflichtet, uns sicher bei nächster Gelegenheit einmal die sicheren Artunterscheidungsmerkmale der verschiedenen in Zuchatanlagen heranwachsenden Störarten uns demnächst erklären können, denn auch wir Mainfischer sind an einer sicheren und gesetzestreuen Rücksetzpraxis interessiert.


www.lfl.bayern.de/ifi/aquakultur/36514/linkurl_0_3.pdf


Während 1996 europaweit 900 Tonnen Störe erzeugt wurden stieg die Produktionsmenge 1999 bereits auf 1300 Tonnen, von denen 95 % der Gesamtmenge mit drei Arten, den Weißen Stören (Acipenser transmontanus), Adriastören (Acipenser naccari) und Sibirischen Stören (Acipenser baerii), erzeugt wurden (BRONZI ET AL., 1999). Etwa 30 Betriebe beschäftigen sich in Europa mit der Produktion von Stören, die Hälfte davon sind Zuchtanlagen (WILLIOT ET AL., 2001).

Besonders der Sibirische Stör (Acipenser baerii) eignet sich für eine intensive Aquakulturproduktion. Er verfügt über ein hohes Wachstumspotential und im Gegensatz zu einigen Ponto-Kaspischen Störarten können Sibirische Störe in der Aquakultur mit verfügbaren Futtermitteln relativ unproblematisch ernährt werden. Während viele Störarten anfänglich mit lebender Nahrung versorgt werden müssen, fressen bereits die Larven Sibirischer Störe kommerzielle Trockenfuttermittel (VEDRASCO, 2002). Darüber hinaus sind Sibirische Störe relativ unempfindlich gegenüber Krankheiten.


Letztendlich ist ein A. sturio im Main eine Sensation:
denn so veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz folgendes;

Verbreitung
Als die ehemals am weitesten verbreitete Störart in Europa weist A. sturio aktuell in der Europäischen Union nur noch eine Reliktpopulation in der Gironde in Frankreich auf. Die wichtigsten Nahrungsgebiete der Art für die ersten sieben Jahre ihres Lebenszyklus befinden sich im Ästuar der Gironde. Während des folgenden Lebensabschnitts wurde der Fisch entlang der Küstengewässer des westlichen Golfs von Biscaya und entlang der Britischen Kanalküste gefangen.


www.bfn.de/0216_acipenser_sturio_stoer.html
Letzte Änderung: 11 Jahre 8 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 8 Monate her #1920 von Peter61
Jürgen absolut fachlich sauber recherchiert.

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11 Jahre 8 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #1923 von Jürgen
Danke für das Lob, Peter.

Wie gesagt, da ich selbst erst vor einiger Zeit eine Prüfung über sichere Fischbestimmung hinter mir habe, und auch aus privatem Interesse eine umfangreiche Bestimmungsliteratur mein Eigen nenne, habe ich vor jedem Respekt, der bestimmte Fischarten sicher bestimmen kann.

Werde bei nächster Gelegenheit mal Herr Hartmann fragen, wie man den Acipenser sturio auch im juvenilen Stadium sicher von den vielen anderen Störarten unterscheiden kann.

Der Europäische Stör (A. sturio) sieht ja isb. dem Atlantischen Stör (Acipenser oxyrinchus) sehr ähnlich, beide Arten sind selbst für Experten schwer zu unterscheiden. Und Anschauungsobjekte in Fischzuchten oder Schaubecken gibt es ja so gut wie keine.

Vielleicht sollten wir Herrn Thomas Hartmann überhaupt mal bitten, bei einem unserer nächsten Main-Angler-Treffen ein Referat über sichere Fischbestimmung zu halten?

Wie gesagt, ist das Zurücksetzen von vielen Fischen isb. Neozoen aus Fischzuchten ja aus fischereilicher und ökologischer Sicht nicht zu empfehlen und sogar bei Strafe verboten und für unsere Mitangler ist es gut, wenn ein solcher Experte sie mal fachkundig aufklärt.
Letzte Änderung: 11 Jahre 8 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 6 Monate her #3169 von twitchin
Wenn ich mich nicht täusche, münden auf dieser strecke die wern und die Saale in den Main, dürfen die mündungsbereiche befischt werden, oder ist da tabu? Spiele mit dem Gedanken, mir für die strecke ne monatskarte zu holen

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11 Jahre 6 Monate her #3171 von Peter61
Die Mündungsbereiche dürfen befischt werden. Aber nur die Mündung. Ob das Fischrecht ein bischen rein reicht weis ich nicht. Bitte bei Hr, Hartmann erfragen.
Ansonsten ist die Mündung der Wern eine Top Zanderstelle.

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