Re:Jahreskarte Stadtstrecke Würzburg 2019

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5 Jahre 10 Monate her - 5 Jahre 10 Monate her #12271 von pwndy
Frohes neues miteinander,

vllt kann mir ja einer von euch weiterhelfen bevor man sich direkt bei den Verantwortlichen informieren muss.
Am Samstag war Ausgabe der Karte für die Stadtstrecke und was mich stuzig macht ist die Regelung über das Angeln auf Hecht und Zander.

Auf der Seite der Karte wo die Verbote aufgelistet sind steht: Das angeln auf Raubfisch Hecht und Zander ist bis 31 Juli mit ............... untersagt.

Wenn ich aber jetzt auf die Seite der Karte schaue wo die einzelnen Schohnzeiten der Fische festgelegt sind steht dort Hecht: 30.6 sowie Zander 30.6.

Ich habe mir schon die Ochsenfurter Karte angeschaut und dort ist es eindeutig bis 30.6 geregelt...

Jetzt frag ich mich welche der beiden Regelungen die richtige für uns hier ist... Druckfehler ?!

vllt weiß ja einer von euch was genaueres,

beste grüße
Letzte Änderung: 5 Jahre 10 Monate her von pwndy.

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5 Jahre 10 Monate her - 5 Jahre 10 Monate her #12272 von Nom1nus
Hi pwndy,

das hat den gleichen Hintergrund wie im letzten Jahr. Die Schonzeiten für Hecht sind diesmal aber nicht das Gleiche wie die "Raubfischschonzeiten". Diese waren letztes Jahr deckungsgleich..

Allerdings haben die Verantwortlichen aus den Nachteilen einer so langen Schonzeit vom letzten Jahr gelernt. Letztes Jahr war es korrekt als Schonzeit angegeben. Folglich gingen wohl die Verkaufszahlen zurück, wobei man ab Juli trotzdem keine Monatskarten mehr bekommen konnte.

Ich gebe dir vollkommen Recht, dass die derzeitige Schreibweise sehr irreführend ist. Es steht übrigens unter Verbot ein generelles Angelverbot: Der Fang von Hecht und Zander vom 1. Februar bis einschließlich 31. Juli.

Weiter Hinten, steht Folgendes drin: Gefangene Fische, die nicht der gesetzlichen Schonzeit unterliegen […], dürfen nicht mehr in das Gewässer zurückgesetzt werden Die Schonzeiten für Hecht und Zander sind nun aber mit 01.02. - 30.06. angeben. Heißt selbst wenn ich am 01.07. einen Hecht, z.B. auf Wurm fangen würde, müsste ich ihn entnehmen.

Da hilft mir das Verbot nicht viel., auch nicht durch die Begrenzung der Köderarten. Ich weiß natürlich wie es gemeint ist und werde Hecht erst ab August nachgehen. Das existieren dieser Grauzone wird allerdings für manche Angler ein gefundenes Fressen sein.


Sieht das jemand anders?

LG Alex
Letzte Änderung: 5 Jahre 10 Monate her von Nom1nus. Begründung: Ergänzungen bzw. Korrekturen

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5 Jahre 10 Monate her - 5 Jahre 10 Monate her #12273 von pwndy
Erstmal danke für deine Antwort,

dass war auch mein erster Gedanke das die Verwantwortlichen so einen Weg für sich augenscheinlich gefunden haben das trotz Senkung der Schonzeit von Hecht und Zander ( letztes Jahr war die Schonzeit nämlich noch bis 31.7 eingetragen ), sie dass beangeln dieser Fischarten bis 1.8 unterbinden wollen.

Eigentlich dachte ich das sich in der Richtung mit den Raubfischonzeiten bzw das nachstellen mit Kunstköder etc.. sich etwas tuen würde da man aus diversen Kreisen immer wieder hörte das, dass nun auf allen Koppelstrecken einheitlich angeglichen werden sollte. Kitzingen hat nicht mitgezogen da bleibt es weiterhin bei ersten 1.8, Ochsenfurt anscheinend jetzt 1.7, Würzburg naja wenn das stimmen sollte, wohl auch erst generell wieder ab 1.8. und bei Veitshöcheim-Harrbach weiss ich es nicht.

was ich persönlich schon leicht eine Frechheit finde, mit solchen Tricks das ganze dann doch zu umgehen und die Karte teurer zu machen.

Naja aber man soll ja keine voreinligen Schlüsse ziehen, dh. werd ich mir mal die Tage die Mühe machen und dort mal anrufen. Das Ergebnis, stelle ich dann hier rein..

Gruß
Letzte Änderung: 5 Jahre 10 Monate her von pwndy.
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5 Jahre 10 Monate her #12274 von Bamboocha
Denke das es ein Druckfehler ist bzw. nicht ausgebessert wurde!
Auf der Veitshöcheim-Harrbach ist bis 1.7 gesperrt nicht mehr bis August!

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5 Jahre 10 Monate her #12276 von Peter61
Es sollte eigentlich an allen Strecken die Raubfischschonzeit vom 1.8 auf den 1.7 um einen Monat verkürzt werden.

Ich gehe davon aus, dass der entsprechende Part nicht ausgebessert wurde.
Daher am besten mal nachfragen!

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5 Jahre 10 Monate her #12282 von mobbmaster
Das war den Verantwortlichen bei der Ausgabe übrigens ziemlich peinlich. Kann man ja auch nicht verlangen, dass die Texte vor dem Druck nochmal gelesen werden. Sieht man ja auch an dem Fangbuch.
Mein Kumpel hat direkt vor Ort nachgefragt: Ende der Schonzeit ist der 30.6. und auch das Verbot von Kunstköder. So war die Antwort am Samstag.

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