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Ausnahmezander aus dem Main mit 27 Pfund.
www.fischundfang.de/Service/Aktuelle-Mel...r-von-ueber-27-Pfund
Man beachte auch die anderen Fangmeldungen. Im Vergleich zu deutschen Gewässern, gibt es gute Bestände im Main. Beachte man, dass ind er Strecke Veits-Harrbach ein Bekannter einen 1 Meter Zander verloren hat. Ein anderer Bekannter in der Strecke SW im letzzten Jahr einen 97 cm Zander hatte.
Warum noch verlängerte Schonzeiten.
Vorab Petri dem Fänger!
Vorbei kommen tut der Zander aber nicht mehr.
Die Rückenflosse mit Schnur und Angelhaken schön fürs Foto aufgestellt.
Angeln - die coolste Sache der Welt
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- gnatz
- Besucher
Find so Bilder nur schrecklich wo man den Fisch bis an die Kameralinse muss, nur damit er noch riesiger aussieht :sick:
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- narr
- Besucher
Peter61 schrieb: Vorbei kommen tut der Zander aber nicht mehr.
Die Rückenflosse mit Schnur und Angelhaken schön fürs Foto aufgestellt.
Schön im Hobbykeller des Foto für den Fisch und Fang-Zanderprinzen gemacht, wenn ich so Bilder von kapitalen Räubern sehe kann wegen mir die Schonzeit noch um 5 Monate erweitert werden.
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Und was solche Bilder angeht, lebend fotografiert wär mir auch lieber. Aber wenigstens isses kein Troll der angeblich jede Woche sowas fängt, in den Foren posted, aber nie auch nur ein Bild nachweisen kann
Das macht in meine Augen nämlich 50% der kapitalen Fänge aus :lol:
Es gibt Studien die belegen, daß man solche Fische entnehmen soll um dem Nachwuchs Platz zu machen und wiederum welche die das Gegenteil fordern. Ich bin kein Biologe und kann das nicht beurteilen, würde so einen Fisch aber schon rein aus Respekt wieder schwimmen lassen.
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Hier greift das Tierschutzgesetz mit ordentlicher Geldbuse oder sogar Haft.
Eienem Wirbeltier unnötig leiden zu zufügen um es wieder schwimmen zu lassen.
Bitte entsprechende Gesetze gerade ind er Öffentlichkeit zu Beachten, Tierschutzgesetz und Fischererigesetz.
Klar kann man viel erzählen. Viele Schweigen aber auch.
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Peter61 schrieb: Bitte zu berücksichten, dass Thema Catch & Release und das auch noch mit Bildern zu belegen.
Hier greift das Tierschutzgesetz mit ordentlicher Geldbuse oder sogar Haft.
Eienem Wirbeltier unnötig leiden zu zufügen um es wieder schwimmen zu lassen.
Bitte entsprechende Gesetze gerade ind er Öffentlichkeit zu Beachten, Tierschutzgesetz und Fischererigesetz.
Klar kann man viel erzählen. Viele Schweigen aber auch.
Wenn man danach geht müssten die Profis deren Videos überall im Netz zu finden sind alle im Knast sitzen. Den einzigen Fall in unserer Gegend den ich kenne, daß jemand deswegen eine Anzeige erhalten hat ist ein Wallerfuzzit der seinen Fang über Nacht angeleint hat, damit er ihn bei Tageslicht besser fotografieren kann. Mit dem Typen gehört eigentlich genau das gleiche gemacht.
Und wer mich noch aus meiner Sturm und Drang Zeit kennt weiss, daß für mich Gesetze deren Sinn sich mir nicht erschliest für mich nicht existent sind. Und da nehm ich auch die Konsequenzen für in Kauf, auch wenn ich bis jetzt immer ungeschoren davon gekommen bin
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